Förderungen

Förderungen beim Neubau: Ein Weg zu Ihrem Traumhaus

Aktuelle Förderungen – Neubau

Der Neubau eines Eigenheims ist eine aufregende Reise, die mit vielen Entscheidungen und Überlegungen einhergeht. Eine wichtige Frage dabei ist: Wie kann man den finanziellen Aufwand für den Neubau reduzieren? Hier kommen staatliche Förderungen ins Spiel. Sie bieten eine großartige Gelegenheit, den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.

5 Min.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, dass verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützt. Im Januar 2024 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie für die BEG EM (Energieeffizienzmaßnahmen) eingeführt. Das Hauptziel der BEG ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und damit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die BEG umfasst vier Teilprogramme

  • Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
  • Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Hier sind die grundlegenden Schritte, um Zugang zu den BEG-Förderungen zu erhalten

  • Planung und Beratung 
    Vor Umsetzung der Maßnahme ist es ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Energieeffizienz-Experte kann helfen, die richtigen Maßnahmen für das Gebäude zu identifizieren und den Förderbedarf zu ermitteln. Energieeffizienz-Experten verfügen über spezifisches Wissen und Qualifikationen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Sie sind mit den neuesten Technologien, Materialien und Methoden vertraut, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
  • Antragstellung 
    Nach der Planung kann der Förderantrag gestellt werden. Die Anträge werden entweder bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, je nach Art der Maßnahme. 
  • Umsetzung der Maßnahmen 
    Sobald der Antrag genehmigt ist, kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Die Arbeiten müssen zwingend gemäß den Förderbedingungen durchgeführt werden. 
  • Nachweis und Abrechnung 
    Nach Abschluss der Maßnahmen muss die ordnungsgemäße Durchführung nachgewiesen werden. Dazu gehören Rechnungen, Fotos und ggf. ein Energieausweis. Die Abrechnung erfolgt über die KfW oder das BAFA.
  • Auszahlung der Fördermittel 
    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Fördermittel ausbezahlt.

Die Förderstufen und ihre Anforderungen

Gefördert wird ein klimafreundliches Wohngebäude auf dem energetischen Standard eines KfW Effizienzhaus 40. Zudem werden die Treibhausgas-Emissionen über das gesamte Gebäudeleben hinweg betrachtet und müssen unter der Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden. Es darf weder mit fossilen Energien noch mit Holz geheizt werden.

Beim klimafreundlichen Wohngebäude mit dem Zusatz Q handelt es sich um ein Effizienzhaus 40, das zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat tragen muss:

  • entweder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG Plus)
  • oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium).

Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude und NichtwohngebäudeKlimafreundlicher Neubau Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit QNG Plus oder Premium
  • Effizienzhaus 40
  • Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse
  • Begrenzung der maximalen Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus gemäß „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLU“ (QNG Plus)
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
  • Effizienzhaus 40 mit QNG Plus oder Premium
  • Wie KFN WG/NWG
  • Zusätzlich: Nachhaltigkeitszertifizierung mit Siegel QNG-Plus/QNG-Premium
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und eines Nachhaltigkeitsberaters sowie einer akkreditiertem Zertifizierungsstelle

Das QNG bewertet die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Es fördert nachhaltige Praktiken und bietet einen Rahmen für die Vergabe finanzieller Unterstützung. QNG Plus und QNG Premium zeichnen Gebäude aus, die die Anforderungen für nachhaltiges Bauen erfüllen.

Auszug aus den Bewertungen nach QNG

  • Treibhausgas und Primärenergie 
    Die Bilanzierung von Treibhausgasen und Primärenergie muss gemäß den festgelegten Bezugseinheiten und Regeln durchgeführt werden. 
  • Komfort & Funktionalität
    Dies umfasst Aspekte wie Barrierefreiheit, thermischen Komfort, Beleuchtung und Schallschutz.
  •  Ressourceninanspruchnahme und Umweltwirkung
    Hierbei geht es um die Flächeninanspruchnahme, Ressourceninanspruchnahme, Umweltauswirkungen, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit sowie die Gesundheits- und Umweltfreundlichkeit der Bauprodukte.
  •  Trinkwasserbedarf
    Die Reduzierung des Trinkwasserbedarfs ist ebenfalls ein wichtiger Faktor.

Förderungen mit günstigen Krediten

Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite für verschiedene Zwecke, wie beispielsweise den Bau oder Kauf von Immobilien und die Förderung erneuerbarer Energien an Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Kommunen erhalten lediglich einen Zuschuss. Gefördert werden die Bruttobaukosten inkl. der technischen Anlagen sowie Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und einer eventuellen Zertifizierung.

In Abhängigkeit des Programms und der Laufzeit des Kredites gibt es unterschiedliche Zinskonditionen, die sich jedoch dynamisch entwickeln. Der Zinssatz wird erst bei der Zusage durch die KfW festgesetzt.

Programme der KfW

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)

Kreditbeträge und Zuschüsse für Kommunen und Landkreise

 Effizienzhaus 40Effizienzhaus 40 mit QNG Plus oder Premium

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

297, 298

100.000 € / Wohneinheit150.000 € / Wohneinheit

Klimafreundlicher Neubau

Nichtwohngebäude

299

2.000 € / m² NGF max. 10 Mio. € / Vorhaben3.000 € / m² NGF max. 15 Mio. € / Vorhaben
Kommunen und Landkreise

Klimafreundlicher Neubau

Wohngebäude – Kommunen

498

Förderfähige Kosten max. 100.000€/Wohneinheit

Zuschuss 5,0 %

Förderfähige Kosten max. 150.000€/Wohneinheit

Zuschuss 12,5 %

Klimafreundlicher Neubau

Nichtwohngebäude – Kommunen

499

Förderfähige Kosten max. 2.000 € / m² NGF max. 10 Mio. € / Vorhaben Zuschuss 5,0 % max. 500.000 €Förderfähige Kosten max. 2.000 €/m² NGF max. 10 Mio. € / Vorhaben Zuschuss 5,0 % max. 
1.875.000 €

Aufgrund der sich stetig verändernden Förderungen, sollten in der Planung möglichst früh ein Energieeffizienz-Experte beauftragt werden.

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