Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:
Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.
iSFP-Bonus
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Mit einem vorab erstellten individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Das Mindestinvestitionssumme beträgt 300 Euro.
Steuerlicher Bonus
Neben der Förderung über die BAFA und KfW besteht ebenso alternativ die Möglichkeit über einen Steuerbonus. Details sind mit Ihrem Steuerberater direkt zu klären.
KfW-Förderbank
KfW-Effizienzhäuser
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit.
Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
Für die Sanierung eines „EE-/ NH-Buildings“ erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss
Für eine serielle Sanierung erhalten Sie 15 % Extra-Tilgungszuschuss (Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55)
Die EE (Erneuerbare Energien)-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Voraussetzung für das Erreichen der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Alle Gebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. sie dürfen eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschreiten.
Ein Effizienzgebäude erreicht die NH (Nachhaltigkeits)-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht.
"Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude ist im Sinne der BEG ein Worst Performing Building (WPB), wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand als solches qualifiziert.
Als Serielle Sanierungen werden energetische Gebäudesanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vorgefertigten Elementen durchgeführt werden. Das können Dämmelemente für Fassaden und Dächer sein – aber auch Teile der Anlagentechnik wie zum Beispiel Wärmepumpenmodule. Diese Elemente können im Vergleich zu herkömmlichen Baumaterialien vor Ort mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand montiert werden. Das Wort „Seriell“ bezieht sich hier also nicht auf die Sanierung selbst, sondern auf das Herstellungsverfahren der verwendeten Materialien.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.
KfW Heizungsförderung
Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten für den Heizungstausch beträgt bei Wohngebäuden max. 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Je weitere Wohneinheit erhöhen sich die Kosten bei 2-6 Wohnungen um jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit um je 8.000 Euro.
Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.
KfW-Heizungsförderung für Vermieter/innen
Anforderungen Wärmepumpe
Anforderungen Biomasseheizung
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
KfW Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen und Heizungstausch
Für Einzelmaßnahmen sowie dem Heizungstausch ist ergänzend ein Kredit der KfW möglich, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt.
Der zinsverbilligte Kredit beläuft sich auf bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Sie haben Interesse an unseren Leistungen oder Fragen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da.