Förderungen

Aktuelle Förderprogramme-BAFA

Aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Die Vielzahl aktueller Förderprogramme bietet Hauseigentümern und Bauherren zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung bei energetischen Sanierungen und Neubauten. Von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) bis hin zu zinsgünstigen Krediten der KfW-Bankengruppe – es gibt zahlreiche Optionen, die sowohl finanzielle Entlastungen als auch umweltfreundliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördern.

8 Min.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig: 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 
  • Anlagentechnik (außer Heizung) 
  • Heizungsoptimierung 
  • Fachplanung und Baubegleitung 

Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz. 

Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme. 

 

iSFP-Bonus

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. 

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 30.000 Euro pro Wohneinheit. 

Mit einem vorab erstellten individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. 

Das Mindestinvestitionssumme beträgt 300 Euro. 

 

Steuerlicher Bonus 

Neben der Förderung über die BAFA und KfW besteht ebenso alternativ die Möglichkeit über einen Steuerbonus. Details sind mit Ihrem Steuerberater direkt zu klären. 

  • Steuerbonus Gebäudehülle + Technik: ca. 20% 
  • Steuerbonus Fachplanung und Baubegleitung: ca. 50% 

 

KfW-Förderbank 

  • Hauseigentümer (Selbstnutzer oder Vermieter) können Förderanträge bei der KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen, die im Eigentum des Bundes und der Länder ist. Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen. Die KfW gewährt Investitions- und Tilgungszuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Die Höhe der Förderung ist von der Höhe der erzielten Einsparungen abhängig. Die Einsparniveaus werden anhand von Grenzwerten für die Qualität der thermischen Gebäudehülle und für den nach EnEV ((Energieeinsparverordnung) berechneten Primärenergiebedarf in „Effizienzhaus"-Standards eingruppiert. 
  • Darüber hinaus werden auch Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch einer Nachtspeicherheizung oder die Baubegleitung durch einen Fachmann finanziell gefördert.  
  • (Entsprechendes gilt auch für Neubaumaßnahmen, wenn deren energiesparende Qualität die Anforderungen der EnEV übersteigt.) 

 

KfW-Effizienzhäuser 

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. 

Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. 

Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit. 

Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.

Für die Sanierung eines „EE-/ NH-Buildings“ erhalten Sie 5 % Extra-Tilgungszuschuss 

 Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss 

 Für eine serielle Sanierung erhalten Sie 15 % Extra-Tilgungszuschuss (Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55) 

Die EE (Erneuerbare Energien)-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Voraussetzung für das Erreichen der EE-Klasse ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Alle Gebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d.h. sie dürfen eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Betrieb nicht überschreiten. 

 Ein Effizienzgebäude erreicht die NH (Nachhaltigkeits)-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht.

 "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude ist im Sinne der BEG ein Worst Performing Building (WPB), wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand als solches qualifiziert. 

Als Serielle Sanierungen werden energetische Gebäudesanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vorgefertigten Elementen durchgeführt werden. Das können Dämmelemente für Fassaden und Dächer sein – aber auch Teile der Anlagentechnik wie zum Beispiel Wärmepumpenmodule. Diese Elemente können im Vergleich zu herkömmlichen Baumaterialien vor Ort mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand montiert werden. Das Wort „Seriell“ bezieht sich hier also nicht auf die Sanierung selbst, sondern auf das Herstellungsverfahren der verwendeten Materialien. 

 Bitte beachten Sie:  Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt. 

 

KfW Heizungsförderung  

Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten für den Heizungstausch beträgt bei Wohngebäuden max. 30.000 Euro pro Wohneinheit. 

Je weitere Wohneinheit erhöhen sich die Kosten bei 2-6 Wohnungen um jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit um je 8.000 Euro. 

Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung. 

 

KfW-Heizungsförderung für Vermieter/innen 

  • Grundförderung von 30 % 
  • 5% Effizienz-Bonus möglich oder pauschal 2.500 € für Einhaltung Feinstaubausstoß 

 

Anforderungen Wärmepumpe 

  • Die versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. 
  • Es gibt einen Bonus von 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Dieser Bonus ist nicht kumulierbar mit dem Bonus für die Wärmequellen. 
  • Werden nur in Gebäuden gefördert, wenn die WP rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht. (Ab 1.1.2024 muss die JAZ bei mindestens 3,0 liegen.) 

 Anforderungen Biomasseheizung 

  • Muss mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. 
  • Die versorgten Wohneinheiten oder Flächen müssen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. 
  • Bei Einhaltung von Feinstaubausstoß < 2,5 mg/m³  à pauschaler Zuschlag von 2.500 € 
  • Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % (anstatt 78 %) ist notwendig. 

 Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen 

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme. 
  • Heizanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sind nicht förderfähig. 
  • Biomasseanlagen sind nur bivalent mit anderen EE förderfähig, deren Wärmemengen-Anteil mindestens 25 % beträgt. 
  • Fördersatz richtet sich nach dem Anteil der Biomasse. 
  • Antragstellung muss durch bzw. mit einem Energieeffizienz-Experten erfolgen. 

 

KfW Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen und Heizungstausch  

 Für Einzelmaßnahmen sowie dem Heizungstausch ist ergänzend ein Kredit der KfW möglich, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. 

 Der zinsverbilligte Kredit beläuft sich auf bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. 

 Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. 

 

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