Baut, kauft oder saniert jemand ein Haus oder eine Wohnung, hat er nicht nur mit großen Plänen, sondern auch mit hohen Kosten zu tun. Die Förderbank KfW vergibt Darlehen und Zuschüsse, um die Besitzer zu entlasten. Zudem bezuschusst seit Jahresbeginn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Austausch einzelner Heizungen.
Dabei fördert die KfW sowohl den Neubau von energieeffizienten Gebäuden als auch die energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen. Auch bauliche Einzelmaßnahmen werden mit Investitionszuschüssen gefördert.
Darüber hinaus fördert die KfW bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden, mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten.
NEU ab 1.1.2021:
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu werden die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst.
Die KfW unterstützt nicht nur Familien, wenn sie sich eine eigene Immobilie anschaffen. Sie fördert generell den Erwerb von Wohneigentum mit zinsvergünstigten Darlehen. Das geschieht mit dem Programm 124 und 134. Es ist nur an wenige Bedingungen geknüpft. So spielt es keine Rolle, ob die Immobilie alt oder neu, renovierungsbedürftig oder einzugsfertig ist. Es existieren keine Einkommensgrenzen. Verbraucher erhalten die Darlehen grundsätzlich über eine Bank.
Energieeffizienz
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt, was die Suche nach Experten erschwert. Wer eine KfW-Maßnahme plant, muss sich an einen KfW-Sachverständigen wenden. Deren Qualifikationen werden regelmäßig überprüft. Was eine Beratung kostet, hängt von der Größe der Immobilie und den Leistungen ab. Die KfW-Bank fördert die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung (Programm 431) durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz rund um energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Neubau eines KfW-Effizienzhauses. Für eine qualifizierte Baubegleitung werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten für den Experten gewährt (bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben). Das IB Gerdom ist hierzu qualifiziert.
Die Bundesregierung hat die Fördermittel für altersgerechtes Wohnen in diesem Jahr ebenfalls erhöht, und zwar auf 100 Millionen Euro. Grund: In den Vorjahren war das entsprechende Programm der KfW wiederholt vor Jahresende ausgeschöpft. Wer Schwellen entfernen möchte oder Wände und Durchgänge versetzen will, kann die Programme 159 und 455-B nutzen.
Wer die Sicherheit seines Zuhauses erhöhen möchte, wird bei der KfW ebenfalls fündig (Programm 455-E). So unterstützt der Staat Immobilieneigner, die sich zum Beispiel einbruchhemmende Türen einbauen lassen. Die Arbeiten muss allerdings ein Fachunternehmen durchführen. Auch für solche Maßnahmen gilt: Den Antrag muss man stellen bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
Veraltete Ölheizungen blasen viel Kohlendioxid in die Luft. Die Bundesregierung will das ändern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seit Jahresbeginn die gesamte Förderung für Einzelmaßnahmen bei Heizungen übernommen. Bei dem Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" werden 20 bis 45 % der Kosten für eine neue Heizung von der BAFA übernommen. Auch in diesem Bereich gilt das Prinzip: Je besser die Klimabilanz der neuen Heizung, desto höher fällt die Förderung aus.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.
Wer seine alte Heizung gegen eine neue tauscht, kann alternativ zum BAFA-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. Auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden bis Ende 2029 gefördert. 20 % der Ausgaben können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 €. Interessierte sollten bedenken, dass für die Maßnahmen technische Mindestanforderungen gelten. Nähere Infos gibt es auf bundesfinanzministerium.de.
Das Ingenieurbüro Gerdom verfügt über spezialisierte und kompetente Mitarbeiter, die für Sie die Fördermittel planen, prüfen und für die abschließende Beantragung bei der KfW-Bank vorbereiten.
Die Antragstellung muss immer zwingend vor Ausführungsbeginn erfolgen.
Sprechen Sie uns gerne an – wir planen zusammen Ihr individuelles Projekt.