Wir wissen: Ihre Immobilie ist Ihnen viel wert.
Aber welchen Wert hat sie wirklich? Es ist gut zu wissen, wie sachkundige Immobilienexperten Ihr Objekt bewerten. Nur so können Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung marktgerechte Preise erzielen.
Wir unterstützen Sie gerne und bewerten Ihre Immobilie. Unsere Wertermittlung gibt Aufschluss darüber, in welcher Preisregion Sie sich bewegen – und mit welchen Maßnahmen Sie ggf. den Wert noch steigern können. Ein Wertgutachten hilft Ihnen mit einer realistischen Immobilienbewertung beim Hausverkauf.
Es ist wichtig, dass Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen. Warum, erfahren Sie hier:
Was ist ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten dient der Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie.
Das Ergebnis eines Wertgutachtens ist der Verkehrswert:
Welche Vorteile hat ein Wertgutachten für den Verkäufer?
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Immobilien sind die in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (ImmoWertV) niedergelegten Grundsätze anzuwenden (§ 1 ImmoWertV).
Die Berechnung des Bodenwerts:
Abweichungen von Vergleichsgrundstücken
Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks von den Vergleichsgrundstücken werden in Form von Zuschlägen oder Abschlägen bei der Wertermittlung berücksichtigt. Diese Korrekturfaktoren sollten nicht mehr als etwa 35 Prozent des Grundstückswertes ausmachen, da ansonsten nach der Rechtsprechung eine Vergleichbarkeit der Immobilien nicht mehr gegeben ist.
Korrekturfaktoren können sich beispielsweise ergeben aus
Sofern durch den Sachverständigen Unterlagen eingeholt werden sollen, ist neben dem Auftrag die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
Die Kosten eines Wertgutachtens richten sich nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Das Honorar des Sachverständigen wird zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart. Für Komplettgutachten werden Honorare von ca. 0,5 % bis 1,0 % des Immobilienwertes berechnet.
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger empfiehlt eine Orientierung des Wertgutachten-Honorars an den Bestimmungen des früher geltenden § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2002), die am 18. August 2009 durch die inhaltlich anders gestaltete HOAI 2009 außer Kraft gesetzt wurde.
„Normalstufe“ und „Schwierigkeitsstufe“
§ 34 HOAI 2002 unterscheidet Honorare nach „Normalstufe“ und „Schwierigkeitsstufe“. Zu einem erhöhten Honorar in der „Schwierigkeitsstufe“ berechtigten gemäß § 34 Absatz 5 HOAI 2002 beispielsweise
Wir unterstützen Sie und bewerten Ihre Immobilie. Unsere Wertermittlung gibt Aufschluss darüber, in welcher Preisregion Sie sich bewegen und mit welchen Maßnahmen Sie ggf. den Wert noch steigern können.