Jedes Bauprojekt bringt seine eigenen Herausforderungen mit sich, wobei Bauherren Probleme und Diskussionen mit Bauunternehmen und Handwerkern vermeiden möchten. Um sich zahllose Mühen und Nerven zu ersparen, ist eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Fachmann ratsam. Ein frühzeitiges Erkennen potenzieller Mängel und Probleme schützt Sie zudem vor rechtlichen Auseinandersetzungen und hilft Ihnen, den angesetzten Zeitplan einzuhalten.
Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro stellt Ihnen gerne eine Fachkraft für die baubegleitende Qualitätskontrolle zur Seite. Diese ist preislich absolut attraktiv und verhindert viele unangenehme Folgekosten in allen Phasen Ihres Bauprojekts. Nutzen Sie unseren professionellen Service, um auf Ihrer Baustelle fachkundig vertreten zu werden und Ihre Rechte zu wahren!
Ein gründlicher Blick in den Bauvertrag ist erforderlich, sehr oft verbergen sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baufirmen Zusatzkosten, beispielsweise hinter dem Wort “bauseits“. Fast immer sind die Vertragsunterlagen auch unvollständig oder geben keine Auskunft über die zu liefernden Qualitäten, z. B. Ebenheit des Innenputzes (Q 2, Q 3 oder Q4 - abhängig von der Wandbekleidung), Qualitätsklasse des Sichtbetons etc.
Die Aufstellung der nach Ausführung vorzulegenden Dokumentationsunterlagen übernehmen wir für Sie.
Von uns erhalten Sie übersichtliche Kostenaufstellungen mit sämtlichen Zusatz- / Nebenkosten. Dazu gehören u.a.: Erschließung des Baugrundstücks mit Gas-, Wasser-, Elektro-, Telefonanschluss usw., Einrichtung (Einbauküche), Außenanlagen, Beleuchtung und Ausstattung. Baukostenaufstellung mit Baunebenkosten für Versicherungen, Grundstücks-kaufpreis, Notar-und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Vermessungskosten, Bodengutachten, Abbruch, Beseitigung alter Bausubstanz und Herrichten des Grundstücks. Diese detaillierte und vollständige Kostenaufstellung aller Leistungen kann dann auch dazu genutzt werden, Abstimmungen mit ihrem Kreditgeber zu tätigen.
Überprüfung des Bauvertrages in technischer Hinsicht durch unabhängigen Bausachverständigen vor Vertragsabschluss.
Um eine qualitative Ausführung zu ermöglichen, müssen u. a. folgende Planungsunterlagen vorliegen: Bauantrag, Baugenehmigung, Entwässerungsantrag, Wärmeschutznachweis, statische Berechnung, Bodengutachten mit Bemessungswasserstand, Ausführungsplanung der Bauzeichnungen im Maßstab 1/50, Detailplanungen der Luftdichtheitsschichten, Bauwerksabdichtung und Wärmebrücken, Abdichtungskonzept, Küchenplanung, frühzeitige Abstimmungen mit zuständigen Schornsteinfeger zur geplanten Kaminanlage, KfW- Antrag, Planung der Hausanschlüsse sowie weitere Unterlagen gemäß Erfordernis der konkreten Baumaßnahme.
Welcher Bauherr kann beurteilen, ob die Dämmung der Kellerwände auch wirklich die richtige ist?
Welcher Bauherr kennt beispielsweise die Anforderungen an die Ebenheit eines Innenputzes oder die Detailausführung und Anschlüsse der “luftdichten Ebene“?
Optional: Koordination und Beratung bei Ausführung von Eigenleistungen.
Überprüfung der Bauabrechnungen mit Massenermittlungen der von Ihnen beauftragten Handwerksunternehmen, ggf. nach Zahlungsplan gemäß Bauvertrag.
Vor Durchführung der rechtsgeschäftlichen Abnahme wird diese mit dem unabhängigen Bausachverständigen besprochen. (Mögliche) Mängel- und Restarbeiten werden in einer gemeinsamen Begehung dokumentiert. Schriftlich wird eine Gewährleistungszeit im Protokoll festgehalten.
Hinweis: Mit der vorbehaltlosen Abnahme treten folgende Rechtswirkungen ein:
Zusammenstellung und Abforderung der Dokumentationsunterlagen. Dazu gehören Prüfbericht Lastplattendruckversuch Gründung, Prüfbericht BlowerDoor-Messung, E- Check, Dichtheitsprüfung Grundleitungen, Planunterlagen zur Dokumentation, wie Verlauf der unterirdischen Grundleitungen, Beschriftung Elektro- Unterverteilung, Fachunternehmer-erklärungen, behördliche Abnahmen, Abnahme Schornsteinfeger, Einweisungsprotokolle in technische Anlagen, Fachunternehmererklärungen zum Wärme- und Brandschutz, Betriebs- und Pflegeanleitungen, Protokoll Dichtheitsprüfung Wasser- und Heizungsleitungen, Protokoll zum hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage, Vorlage von Wartungsangeboten, mängelfreie Abnahmebescheinigung der Baugenehmigungsbehörde, Bestätigung KfW- Effizienzhaus u.v.m. Die vorzulegenden Dokumentationsunterlagen sind bereits beim Vertragsabschluss vertraglich festzulegen.
Sie haben erkannt, wie sinnvoll die baubegleitende Qualitätskontrolle für Ihr anstehendes Bauprojekt ist oder wünschen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie den direkten Kontakt zu uns, und lassen Sie sich beraten.
Unsere umfangreiche Erstberatung ist kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen, sodass Sie in Ruhe die Vorzüge unserer Qualitätskontrolle in allen Bauphasen abschätzen können. Gerne nehmen wir für jeden Neu- oder Umbau Ihrer Immobilie eine fachkundige Einschätzung vor und werden zu einem langfristigen und vertrauensvollen Ansprechpartner mit attraktiven Konditionen!